Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen, Serviceleistungen und Zahlungsbedingungen
gültig ab 1. Juni 2017
1. AllgemeinDie nachfolgenden Regelungen gelten nach einmaliger Einbeziehung für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht Vertragsgegenstand. Mit Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen für zukünftige Sachverhalte ungültig.
2. Angebote und BestellungenAn unsere Angebote halten wir uns 30 Tage ab Entäußerung gebunden. Alle Aufträge werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder wir durch Lieferung der bestellten Ware/Leistung entsprechen. Die Zusendung der Rechnung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung.
Tritt nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. vor Lieferung der bestellten Ware/Leistung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens– und/oder Liquiditätsverhältnisse des Auftraggebers ein, oder werden solche bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, behalten wir uns den Rücktritt und Schadensersatzansprüche vor, wenn der Auftraggeber nach unserer Wahl nicht zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung bereit ist.
Aufträge des Auftraggebers werden zu dem Preis (zzgl. jeweils gesetzlicher MwSt.), der sich aus der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisliste ergibt, ausgeführt.
3. Versand und GefahrenübergangDie Lieferung erfolgt einschließlich Verpackung unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Teillieferungen, Lieferungen anderer Größen und Abpackungen oder dem Auftraggeber zumutbare Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten. Eillieferungen und Sonderwünsche in Bezug auf die Verpackung oder den Transportweg sind gegen Erstattung der Mehrkosten und unter Verlängerung etwaiger Lieferfristen auf Anfrage möglich.
Unsere Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Ware an den Auftraggeber übergeht bzw. die Leistung an der Sache erbracht wurde. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
4. ZahlungUnsere Rechnungen sind fällig und zahlbar netto 30 Tage nach Rechnungsdatum. Alle Zahlungen des Auftraggebers gelten als auf die älteste offene Forderung erfolgt und werden mit dieser verrechnet. Hiervon abweichende Tilgungsbestimmungen des Auftraggebers sind unzulässig.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Außerdem werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Waren/Leistungen bis zur restlosen Bezahlung aller offenen Rechnungen zurückzustellen, oder, nach unserer Wahl, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche behalten wir uns für diesen Fall vor.
5. EigentumsvorbehaltBis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Auftraggebers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen in unserem Eigentum. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Auftraggeber die volle Gefahr an der Ware, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Alle Forderungen aus Veräußerungen von Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber zur Sicherung unserer jeweiligen Ansprüche schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Solange der Auftraggeber bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen, trotz unseres Vorbehaltes zur Weiterveräußerung und solange er nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Forderungsabtretung an Dritte ist ihm jedoch nicht gestattet.
Auf unser Verlangen hin hat uns der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be– und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Auftraggeber für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen, insbesondere ohne dass wir als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes angesehen werden. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigen.
6. Gewährleistung und HaftungDer Auftraggeber kann uns 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit textlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Auftraggeber kann außer der Lieferung Ersatz eines Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der Haftungsausschluss findet im gesetzlich größtmöglichen Umfang statt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie nach dem Arzneimittel– und dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. nach Erbringung der Leistung, bei späterem Auftreten von Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung textlich bei uns erklärt werden. Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen textlichen Zustimmung.
Sämtliche Ansprüche wegen Mängel der gelieferten Waren beschränken sich auf Ersatzlieferungen. Dem Auftraggeber bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder – wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen – von dem Vertrag zurückzutreten. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder wir verletzen schuldhaft wesentliche Vertragspflichten.
Für Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungen setzen keine neue Gewährleistungsfrist in Kraft. Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Wartungen sowie die vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an unseren Geräten sind in den von uns vorgegebenen Zeitintervallen auf Kosten des Eigentümers/Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/Nutzer auf Nachfrage von uns nicht nachweisen können, dass er die Wartungen und STK ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche uns gegenüber bestehenden Gewährleistungsansprüche.
7. Wechsel des Vertragspartners / AbtretungUns ist gestattet, unsere vertraglichen Rechte und Pflichten schuldbefreiend auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Verfügungen über unsere Rechte aus der Geschäftsbeziehung einverstanden.
8. WeiterverkaufDer unmittelbare oder mittelbare gewerbliche Weiterverkauf unserer Produkte außerhalb der Bundesrepublik ist unzulässig. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
9. Sonstiges und GerichtsstandFür sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftspartner und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vortexten des UN–Kaufrechtes, des Haager Kaufrechts (EKG und des EAG) sowie des IPR.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.