Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen, Serviceleistungen und Zahlungsbedingungen
gültig ab 1. Februar 2025
1. Allgemein
Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle schriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht Vertragsgegenstand.
2. Angebote und Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot, deren Annahme entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der bestellten Ware/ Leistung erfolgt. Die Zusendung der Rechnung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Geschäftsgrundlage
Tritt nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. vor Lieferung der bestellten Ware/ Leistung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- und/ oder Liquiditätsverhältnisse des Auftraggebers ein, oder werden solche bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, behalten wir uns den Rücktritt und Schadensersatzansprüche vor, wenn der Auftraggeber nach unserer Wahl nicht zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung bereit ist.
4. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird. Die Lieferung erfolgt einschließlich Verpackung unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich.
Teillieferungen, Lieferungen anderer Größen und Abpackungen oder dem Auftraggeber zumutbare Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten. Eillieferungen und Sonderwünsche in Bezug auf die Verpackung oder den Transportweg sind gegen Erstattung der Mehrkosten und/oder unter Verlängerung etwaiger Lieferfristen auf Anfrage möglich.
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, sowie diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann dieser durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Bei Beförderung durch unsere Fahrzeuge und Mitarbeiter oder durch von uns beauftrage Spediteure und Frachtführer geht jede Gefahr mit Beendigung des Ladevorgangs auf den Auftraggeber über.
5. Preise und Zahlung
Sofern durch unser Angebot oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die Zahlungen fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Forderung in Verzug, sind wir berechtigt, die Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber kann dieses Zurückbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe sämtlicher ausstehender Forderungen abwenden. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Zahlungsfrist sind wir auch berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung vor.
Sofern es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt, sind wir bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auch ohne Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Der Auftraggeber wird die Sachen als Verwahrer besitzen. Er haftet für eigenes vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten, ebenso für das seiner gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Sicherungsübereignung, Verpfändungen und andere, unsere Rechte gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet.
Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, auch solche auf Schadensersatz wegen Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware, gleichgültig ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Schädiger, Versicherungsunternehmen oder sonstige Dritte handelt, und auch Ersatz gezogener Nutzungen, tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in voller Höhe ab. Solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt und der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftraggeber hat die auf die abgetretene Forderung eingehenden Beträge gesondert zu verbuchen und gesondert aufzubewahren.
Für den Fall, dass die von dem Auftraggeber im Rahmen der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware geschlossenen Verträge unwirksam oder nichtig sind, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm anstelle der abgetretenen vertraglichen Ansprüche zustehenden gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Bereicherungsansprüche, in demselben Umfang ab.
Sofern und soweit die Registrierung und/oder die Erfüllung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber uns sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Auftraggeber.
Die Kosten des Rücktransports der Vorbehaltsware trägt der Auftraggeber.
7. Gewährleistung und Haftung
Für bei Gefahrübergang vorhandene Mängel der Ware leisten wir nach den nachstehenden Vorschriften Gewähr:
a) Etwaige Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich unter sofortiger Einstellung der Verwendung der betroffenen Waren schriftlich Anzeige zu machen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflichten sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
b) Dem Auftraggeber steht als Mängelanspruch zunächst die Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung zu. Ist diese Form der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 4 BGB verbunden, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns berechtigterweise verweigert, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei einer nur unwesentlichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nicht zu.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen uns zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, dass die Ware nach Qualität und Beschaffenheit für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Die nicht gegebene Eignung begründet demnach keinerlei Ansprüche, es sei denn, wir haben die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Beschaffenheitsangaben unsererseits sind keine Garantien im Rechtssinne. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers in einem Jahr nach Ablieferung der Ware, oder soweit eine Abnahme und/ oder Inbetriebnahme vereinbart ist, ab der Abnahme und/ oder Inbetriebnahme der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Nichteinhaltung von Garantien beruht sowie im Falle uns zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Verhandlungen zwischen den Parteien führen nicht zu einer Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB.
In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter begründet weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag, sodass wir aus einer solchen Beratung vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklich schriftlich erteilter Abreden nicht haften.
Mängelansprüche, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Bedienungsanleitungen bzw. technische und/ oder sonstige Erläuterungen zur Ware nicht beachtet hat, sind ausgeschlossen.
Mängelansprüche des Auftraggebers entstehen nicht, bei einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung, einer fehlerhaften Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten, natürlicher Abnutzung und/ oder bei einer fehlerhaften oder nachlässigen Wartung sowie bei Fällen höherer Gewalt.
Wartungen sowie die vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) an unseren Geräten sind in den von uns vorgegebenen Zeitintervallen auf Kosten des Eigentümers/ Nutzers durchzuführen oder zu beauftragen. Sollte der Eigentümer/ Nutzer auf Nachfrage von uns nicht nachweisen können, dass er die Wartungen und STK ordnungsgemäß hat durchführen lassen, erlöschen sämtliche uns gegenüber bestehenden Gewährleistungsansprüche.
8. Besondere Bedingungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
(1.) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber selbst zur regelmäßigen Wartung der gelieferten Anlage entsprechend der Dokumentation - auch während des Laufs der Verjährungsfrist von Sachmängelansprüchen - verpflichtet.
(2.) Sofern der Auftraggeber uns im Einzelfall mit der Wartung oder Reparatur beauftragt, gelten - soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist - ergänzend die nachstehenden Bedingungen:
(a) Die jeweilige Wartung oder Reparatur erfolgt nach Herstellervorgaben und -empfehlungen durch autorisierte und qualifizierte Servicetechniker.
(b) Der Auftraggeber stellt uns die für die Durchführung der Wartung oder Reparatur vorgesehenen Geräte frei von sichtbaren Verschmutzungen und Kontaminationen und desinfiziert zur Verfügung. Soweit aus technischen Gründen eine Desinfektion unmöglich ist, wird der Auftraggeber das Gerät mit einer deutlichen Kennzeichnung versehen.
(c) Ist eine Wartung oder Reparatur an einem Gerät vorgesehen, das zur Behandlung von Patienten verwendet wurde, die an einer übertragbaren und/ oder meldepflichtigen Infektionskrankheit erkrankt sind, so hat der Auftraggeber uns bei der Auftragserteilung und/oder Terminvereinbarung darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber wird das Gerät mit einer deutlichen Kennzeichnung versehen.
(d) Die Durchführung der Wartung oder Reparatur an einem Gerät kann verweigert werden, wenn das Gerät unzumutbare sichtbare Verunreinigungen aufweist und vor Beginn der Wartungsarbeiten besondere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind.
(e) Die Abrechnung der Wartung/Reparatur erfolgt - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - nach dem tatsächlichen Aufwand auf Basis der im Zeitpunkt der Leistungen gültigen Preise unserer Preisliste.
(f) Ein etwaiger vor der Durchführung der Arbeiten erstellter Kostenvoranschlag stellt lediglich eine unverbindliche, fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
9. Wechsel des Vertragspartners / Abtretung
Uns ist gestattet, unsere vertraglichen Rechte und Pflichten schuldbefreiend auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Verfügungen über unsere Rechte aus der Geschäftsbeziehung einverstanden.
10. Weiterverkauf
Der unmittelbare oder mittelbare gewerbliche Weiterverkauf unserer Produkte ist unzulässig. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
11. Datenschutz
Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten.
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen des § 28 BDSG.
12. Sonstiges und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftspartner und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vortexten des UN-Kaufrechtes, des Haager Kaufrechts (EKG und des EAG) sowie des IPR.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.